Als Bauherr kommen Sie mit der Vermessung zu verschiedenen Zeitpunkten in Berührung. Sofern Sie ein fertiges Baugrundstück besitzen und bebauen wollen, benötigen Sie als Grundlage für die Gebäudeplanung und später für den Bauantrag i.d.R. einen
Amtlichen Lageplan.
Steht Ihnen noch kein fertiges Grundstück zur Verfügung, ist vorab oder während des Bauverfahrens eine
Teilungsvermessung
zur Bildung Ihres Baugrundstückes erforderlich.
Damit es mit Ihrem Bauvorhaben richtig losgehen kann, sind für die Bauausführung
Absteckungsarbeiten
nötig, um das Gebäude richtig auf dem Baugrundstück errichten zu können. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden Sie dann vom Katasteramt aufgefordert, dieses zur Fortführung des Liegenschaftskatasters einmessen zu lassen. Dies geschieht durch die
Gebäudeeinmessung,
mit deren Hilfe auch die häufig von der finanzierenden Bank geforderte Grenzbescheinigung ausgestellt werden kann.
Über die für diese Arbeiten anfallenden Kosten und Gebühren können wir Ihnen gern eine Kostenvorausberechnung erstellen. Ebenso wichtig können für Sie die zu erwartenden Zeiträume für die einzelnen Arbeitsabschnitte hinsichtlich der Vermessungsarbeiten sein, über die wir Sie gern informieren können (Kontakt).