Unabhängig davon, ob Sie eine Aufteilung für ein unbebautes Grundstück oder für Ihre vorhandenen Grundstücke mit Gebäudebestand benötigen, helfen wir von der Erarbeitung des Teilungskonzeptes bis zur zügigen Bildung der neuen Flurstücke.
Wir kümmern uns für Sie um die Erstellung der notwendigen Teilungsanträge sowie aller ggf. weiter benötigten Anträge für die Eintragung von Baulasten oder Abweichungen.
Hierbei können wir auf langjährige Erfahrungen mit Projekten in allen Größenordnungen und in vielen Städten und Gemeinden zurückgreifen.